Die Verfassung heißt in Deutschland Grundgesetz. Diese regelt das Zusammenleben und die Rechte der Menschen. | Foto: dpa

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Das Grundgesetz hat Geburtstag

Im Moment demonstrieren viele Menschen, weil sie glauben, dass die Politiker mit ihren Regeln für die Corona-Zeit gegen das Grundgesetz verstoßen würden. Sie sehen vor allem ihr Recht auf freie Entscheidung in Gefahr.

Das Grundgesetz gibt es schon seit 71 Jahren. Am 23. Mai 1949 verkündete es der spätere Bundeskanzler Konrad Adenauer. Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates hatten es bereits einige Tage zuvor beschlossen und von den Militärgouverneuren der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone genehmigen lassen.

Deutschland war nach dem Zweiten Weltkrieg in vier Gebiete aufgeteilt worden. In jedem Gebiet hatte ein eine Siegermacht

 des Krieges das Sagen – im Osten die Sowjetunion, im Nordwesten Großbritannien, im Süden Frankreich und die USA.

Aus den drei Zonen der Briten, Franzosen und Amerikaner entstand die BRD. Die Politiker dort dachten sich damals Regeln aus, nach denen die Menschen zusammenleben sollten. So eine Sammlung an Regeln heißt eigentlich Verfassung. Da aber aus der Zone im Osten, der DDR, niemand mitmachte, nannten die Politiker die Regeln Grundgesetz.

Name ist geblieben

Der Name sollte nur so lange verwendet werden, bis alle vier Zonen wieder ein Land sind. Doch bis zur Wiedervereinigung dauerte es 40 Jahre. Und zu dem Zeitpunkt hatte man sich so sehr an den Namen gewöhnt, dass er noch heute gilt.

An das Grundgesetz müssen sich alle Bürger halten. Politiker können aber einige Regeln ändern. Nur zwei nicht: Artikel 1 legt die Achtung der Menschen- und Grundrechte fest und Artikel 20, dass Deutschland eine Demokratie ist.