Die Frage von Jule Kühn (11) aus Karlsruhe
Um bei der Bundestagswahl am 24. September ein Kreuz auf dem Wahlzettel machen zu dürfen, muss man das „aktive Wahlrecht“ haben. Das hat jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die größte Gruppe, die das aktive Wahlrecht nicht besitzt sind also Menschen unter 18 Jahren. Außerdem gibt es noch rund 80 000 Deutsche, die im Land leben, volljährig sind, aber trotzdem nicht wählen dürfen. Dabei handelt es sich um Menschen, die geistig behindert und rund um die Uhr auf Betreuung angewiesen sind. Wählen darf auch nicht, wer nach einer Straftat in einer Psychiatrie untergebracht ist.
Gericht ist dagegen
Immer wieder gibt es Versuche das Wahlverbot aufzuheben oder zumindest das Wahlalter auf 16 abzusenken (bei manchen Wahlen ist das auch schon passiert). Wer Deutschland regiert betrifft schließlich alle und deshalb sollten auch alle wählen dürfen, sagen die Befürworter. Die Gegner erwidern, dass niemand zur Wahl gehen sollte, der sich (noch) keine eigene Meinung bilden kann. Sie sagen, Kinder könnten gar nicht absehen, welche Folgen ihre Entscheidungen haben. Außerdem fürchten sie, dass die Eltern (oder im Fall der Behinderten die Betreuer) Einfluss auf die Wahlentscheidung ihrer Schützlinge nehmen könnten. Aber jeder soll ja ganz frei und geheim abstimmen können. Auch das höchste deutsche Gericht (das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe) hat das bislang so gesehen.