Immer wieder kommt es vor, dass Menschen, die wegen eines Verbrechens im Gefängnis sitzen, dieses ab und zu verlassen dürfen. Man nennt das Freigang. Immer wieder kommt es aber auch vor, dass Verbrecher einen solchen Freigang für eine Flucht nutzen. Damit soll in Niedersachsen nun Schluss sein. Dort haben die Politiker beschlossen, dass Freigänger, die ein schlimmes Verbrechen begangen haben, eine elektronische Fußfessel tragen müssen. Das funktioniert dann so: Um den Knöchel wird ein Band gelegt, das ein bisschen wie eine Armbanduhr aussieht. Der Träger kann sie nicht abnehmen. In der Fessel ist ein Sender, der Signale zur Polizei schickt. Alle Daten gehen bei einem bestimmten Amt ein.
Überwachung austricksen
Und zwar bei der „Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder“. Hier sitzen Beamte, die genau zuordnen können, welche Fußfessel zu welchem Träger gehört. So wissen sie fast immer, wo er sich gerade aufhält. Wenn die Träger ein bestimmtes Gebiet verlassen oder sich einer verbotenen Zone nähern, geht ein Alarm los. Es gibt aber ein Problem: Die Signale des Gerätes werden meist über das Mobilfunknetz gesendet. Gibt es kein Netz, funktioniert die Fußfessel oft nicht. Kritiker glauben, dass die Träger diese Tatsache für ihre Pläne nutzen und die Überwachung austricksen könnten. Damit wäre die Fußfessel nutzlos. Außerdem: Damit man einem Menschen eine solche Fessel anlegen darf, müssen viele rechtliche Vorschriften beachtet werden. Im Moment gibt es in Deutschland etwa 88 Menschen, die eine Fußfessel tragen.