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SCHLIMMER STEMPEL: Hartz IV ist eine Hilfe, die der Staat für Menschen bezahlt, die ihren Job verloren haben und kein Geld mehr verdienen. | Foto: dpa

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Richter sagen: Hartz IV ist zu hart

Im Moment wird viel über ein Gesetz mit dem Namen „Hartz IV“ geredet, in dem es um das Arbeitslosengeld geht. Die obersten Richter in Deutschland haben gesagt, dass es teilweise ungerecht ist. In Hartz IV steht, dass Menschen, die keine Arbeit haben, Geld vom Staat bekommen. Um das Geld zu bekommen, müssen Arbeitslose aber auch etwas tun: Zum Beispiel ständig nach einem Job suchen. Oder eine Arbeit annehmen, die ihnen nicht gefällt. Tun sie das nicht, kann es sein, dass sie deutlich weniger oder gar kein Geld mehr vom Staat bekommen. Und genau diese Sanktionen, das ist ein anderes Wort für Strafen, verstoßen gegen das Grundgesetz. Die Leistungen werden zu stark gekürzt, sagen die Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Sozialgericht bat um Hilfe

Die Richter hatten allerdings nur Teile des Gesetzes angesehen, die für Menschen über 25 Jahre gelten. Der Grund war, dass ein Mann sich weigerte, Jobangebote des Arbeitsamtes anzunehmen. Außerdem ist er zum Probearbeiten bei manchen Firmen nicht erschienen. Daraufhin wurde ihm der Zuschuss des Staates gestrichen. Gegen diese Entscheidung klagte der Mann vor einem Sozialgericht. Die Richter dort baten die Bundesverfassungsrichter um Hilfe. Das Gesetz Hartz IV gibt es seit 2005. Es heißt nach Peter Hartz, der mal Manager bei Volkswagen war. Ihn bat die Bundesregierung um Ideen und Vorschläge, wie sie arbeitslosen Menschen helfen kann, aber auch weniger Geld für sie ausgeben muss. Aus seinen Vorschlägen entstand Hartz I. Das Gesetz wurde weiterentwickelt, das neueste heißt Hartz IV.

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